An den unten aufgeführten Terminen ist für den Eintritt in das historische Zentrum von Venedig eine Eintrittsgebühr erforderlich, es sei denn, der Besucher fällt in eine der Kategorien, die ihn zu einer Befreiung berechtigen. Die Eintrittsgebühr wird an den unten aufgeführten Terminen zwischen 08:30 und 16:00 Uhr erhoben. NEU IM JAHR 2025 IST, DASS DIE HÖHE DER GEBÜHR VOM KAUFDATUM ABHÄNGT. ALLE KÄUFE BIS ZU 4 TAGEN VOR DEM GEPLANTEN BESUCH KOSTEN 5 €, WÄHREND SPÄTERE KÄUFE 10 € PRO ERWACHSENEN KOSTEN.

Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Zahlung der Eintrittsgebühr befreit. Obwohl an einigen Orten angegeben ist, dass die Vorlage eines Ausweises als Nachweis ausreicht, empfehlen wir Ihnen, diese beim Kaufvorgang zu registrieren. Es ist kostenlos und die Namen der Kinder sind nicht erforderlich.

WICHTIG: Jede Person MUSS einen QR-Code haben, auch wenn Sie glauben, von der Zahlung der Eintrittsgebühr befreit zu sein. Wir empfehlen Ihnen, ALLE KINDER (unter 14 Jahren) bei Ihrer Anmeldung mit einzubeziehen. Eine Zahlung für sie ist nicht erforderlich!

Tage im Jahr, an denen die Gebühr fällig ist:

  • April: 18.04, 19.04, 20.04, 21.04, 22.04, 23.04, 24.04, 25.04, 26.04, 27.04, 28.04, 29.04, 30.04

  • Mai: 01.05, 02.05, 03.05, 04.05, 09.05, 10.05, 11.05, 16.05, 17.05, 18.05, 23.05, 24.05, 25.05, 30.05, 31.05

  • Juni: 01.06, 02.06, 06.06, 07.06, 08.06, 13.06, 14.06, 15.06, 20.06, 21.06, 22.06, 27.06, 28.06, 29.06

  • Juli: 04.07, 05.07, 06.07, 11.07, 12.07, 13.07, 18.07, 19.07, 20.07, 25.07, 26.07, 27.07

Gebiet von Venedig, in dem die Steuer anfällt:

turistična taksa Benetke

Vorverkauf

500Erwachsene

Normaler Preis

1000Erwachsene

Mit dem Ziel, einen nachhaltigen und informierten Tourismus zu fördern und bewährte Praktiken im Tourismus zu übernehmen, hat sich die Stadtverwaltung darum gekümmert, den Eintrittspreis für die Altstadt der Gemeinde Venedig und andere kleinere Inseln in der Lagune festzulegen. Die Steuer dient der Regulierung der Touristenströme und ihre Einnahmen dienen der Finanzierung von Eingriffen in den Tourismus, einschließlich solcher zur Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung des lokalen Kultur- und Umwelterbes und der damit verbundenen öffentlichen Einrichtungen vor Ort. Die Gebühr richtet sich nach der nationalen Gesetzgebung (Artikel 4 Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets 23/2011, Gesetz 145/2018, Gesetz 122/2010).